Arbeiten in Mexiko
From Mexiko-Lexikon
Hinweis: Dieser Artikel bezieht sich auf Arbeiten in Mexiko für ausländische Arbeitsnehmer. Der mexikanische Arbeitsmarkt im Allgemeinen und mit Hinweisen zu Feiertagen, Krankenversicherung etc. siehe hier: Arbeitsmarkt.
Allgemeines
Mexiko ist kein Einwanderungsland und eine Dauerniederlassungsgenehmigung (FM2) und Arbeitsgenehmigung (FM3) an ausländische Staatsangehörige ist nur schwer zu erhalten und wird nur ausnahmsweise erteilt. Bei einer jährlichen Bevölkerungszunahme von ca. zwei Millionen Menschen sind Arbeitsplätze rar und für ausländische Staatsangehörige mit einer Reihe von Bedingungen verbunden.
- Der Ausländeranteil in mexikanischen Unternehmen darf maximal 10 % betragen.
- Es darf keine Arbeitsstelle von einem Ausländer besetzt werden wenn ausreichend mexikanische Bewerbungen vorhanden sind. Arbeitgeber müssen nachweisen, dass eine entsprechende Arbeitskraft auf dem mexikanischen Arbeitsmarkt nicht zu finden ist. Zudem muss der Arbeitgeber Sicherheiten leisten.
- Illegale Arbeitsaufnahme („Schwarzarbeit“) bedeutet die sofortige Ausweisung sowie das Verbot, die nächsten zwei Jahre nach Mexiko einzureisen.
- Beste Aussichten auf eine Anstellung und Arbeitsbewilligung haben überdurchschnittlich hoch qualifizierte Fachkräfte und ausgebildete Fachleute, von denen man sich einen positiven Impuls für die mexikanische Wirtschaft verspricht.
- Die Amtssprache ist Spanisch. Daneben wird noch Englisch gesprochen. Für den Arbeitsalltag sind gute Sprachkenntnisse unumgänglich.
Genehmigung
In der Regel wird dazu vom Arbeitgeber ein Rechtsanwalt beauftragt.
Anträge auf Arbeitsgenehmigung müssen an das
- Secretaría de Gobernación Homepage
oder
- Mexikanische Konsulat in Frankfurt Homepage
gerichtet werden. Für den Antrag werden benötigt (Quelle: Mexikanisches Konsulat Frankfurt)
- Reisepass im Original mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten sowie eine Kopie der Seite mit den persönlichen Angaben.
- Schreiben des Auftraggebers, das den Reisezweck, den Namen des Antragsstellers und die Anschrift des mexikanischen Unternehmens, in dem der vorgesehene Arbeitseinsatz erfolgen soll, nennt. Ebenso muss angegeben werden, wer für den Antragssteller während seines Aufenthalts in Mexiko die Verantwortung übernimmt und sein Gehalt zahlt.
- Schreiben der mexikanischen Firma in spanischer Sprache und an das Generalkonsulat von Mexiko in Frankfurt adressiert, in der die Erforderlichkeit der technischen Arbeiten bestätigt wird. Ebenso müssen Tätigkeitsdauer und -art genannt werden.
- Zwei Passbilder.
Entsprechende Formulare für Spezialfachkräfte, Techniker und Monteure sind erhältlich beim mexikanischen Konsulat in Frankfurt: Einreisedokumente
Eine Einreise empfiehlt sich erst dann, wenn die offizielle Arbeitsbewilligung erteil worden ist. Lassen Sie sich vor dem Stellenantritt vom Arbeitgeber die Arbeitsbewilligung unbedingt vorlegen .
Arbeitsvisum (FM3)
- Als Inhaber eines FM3 Visums hat man den Status eines NICHTEINWANDERERS (NO INMIGRANTE) und ist berechtigt, sich ein Jahr lang in Mexiko aufzuhalten.
- Diese Erlaubnis muss jedes Jahr erneuert werden.
- Nach Ablauf von fünf Jahren kann der nächste Immigrationsstatus EINWANDERER (MIGRANTE) beantragt oder aber der FM3-Status beibehalten werden. Das Einwanderungsgesuch muss innerhalb einer vorgeschriebenen Frist eingereicht werden. Wird es abgelehnt, erlischt das Aufenthaltsrecht.
- Als NO INMIGRANTE (FM3) wird kein Einwohnerrecht erworben.
- Mit dem FM3 Visum kann man ohne Einschränkungen so oft aus- bzw. einreisen wie man möchte.
- Mit dem FM3 Visum muss man sich spätestens 30 Tage nach Einreise in Mexiko bei der Migrationsbehörde des Innenministeriums (Instituto Nacional de Migración de la Secretaria de Gobernación) melden und registrieren lassen.
Wegfall der Genehmigung
Die Genehmigung wird ausgestellt mit dem Namen des Arbeitsgebers und die auszuführende Tätigkeit. Die erteilte Genehmigung berechtigt NICHT zur Aufnahme andere, als in der Genehmigung genannten, Tätigkeiten . Auch NICHT im gleichen Berufszweig.
- Bei einer Aufgabe der beruflichen Tätigkeit, für welche die Genehmigung erteilt wurde, muss innerhalb von 30 Tagen das Innenministerium informiert und das Land ebenfalls nach 30 Tagen verlassen werden.
Wechsel der Arbeitsstelle
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Arbeitsstelle gewechselt werden.
- Bei einer Aufgabe der beruflichen Tätigkeit, für welche die Genehmigung erteilt wurde, muss innerhalb von 30 Tagen das Innenministerium informiert werden.
- Der neue Arbeitgeber muss einen Antrag an das Innenministerium richten. Diesem Antrag muss eine Bescheinigung des bisherigen Arbeitgebers, in der er sich mit einem Wechsel der Arbeitsstelle einverstanden erklärt, beigefügt sein .
Ausländische Selbständige
Wenn man sich in Mexiko selbstständig machen möchte, Ausländische Selbstständige = Inmigrantes inversionistas, muss man einen relativ hohen Kapitalbesitz nachweisen können.
Stellensuche
Eine Anstellung in Mexiko von Deutschland aus zu suchen ist, wie zahlreiche Beiträge von Mexico-Community-Mitgliedern zeigen (siehe hier: Arbeiten,Studium,Schulen) ein fast unmögliches Unterfangen. Zeitungsinserate führen selten zum Erfolg. Besser sind persönliche Kontakte vor Ort. Ebenfalls sollten ausreichende Kenntnisse über Land und Leute vorhanden sein. Große Firmen bekommen leichter eine Arbeitsgenehmigung für ausländische Angestellten als zum Beispiel Privatpersonen oder kleine Unternehmen.
Möglichkeiten:
- Der einfachste Weg ist, sich in Deutschland bei einer Firma mit Zweigniederlassung in Mexiko zu bewerben.
- Eine weitere Möglichkeit ist die Deutsch-Mexikanische Handelskammer CAMEXA (Homepage). Dort ist einerseits ein Verzeichnis der deutschen Firmen in Mexiko erhältlich (siehe auch weiter unten). Außerdem unterhält Camexa eine Job-Vermittlung. In die Liste können sich Jobsuchende mit detaillierten Angaben zur eigenen Person eintragen. Der Eintrag ist jedoch kostenpflichtig. Die Liste wird den Camexa-Mitgliedsfirmen regelmäßig zugestellt.
- Arbeitsamt , Internationale Jobvermittlung (ZAV) (Homepage der ZAV)
- CAMEXA Mitgliederliste Homepage)
- Deutsche Unternehmen in Mexiko: Homepage
Empfehlung im Falle einer Anstellung
Sollte es zu einer Anstellung kommen empfiehlt es sich:
- Keine Anstellung ohne schriftlichen Vertrag annehmen.
- Informationen über den Arbeitgeber einholen.
- Erkundigung über die zu erwartende Steuerbelastung.
- Einen Arbeitsvertrag zur Sicherheit, vor Unterzeichnung, von einem Sachverständigen überprüfen lassen. Zum Beispiel: Secretario del trabajo Homepage
Stellenbörse in und für Mexiko
- Banirh: Homepage
- Bolsa de Trabajo CompuTrabajo Homepage
- Bumeran: Homepage
- Job-galaxie Homepage
- Monster. de Homepage
- OCC Homepage
- Tiwy Homepage
- Stellenbörse der Deutschen Schule in Mexiko Homepage
Bewerbung
Wohnungssuche
Löhne, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Urlaubstage
Links
Mexico-Community
- FM3 selbst organisiert in México
- FM2/Inmigrado Credencial beantragen
- Fragen zum FM3
- Stellenbörsen
- Jahresurlaub und Feiertage
Weitere Links
- IMSS Homepage
- mexikanisches Generalkonsulat in Frankfurt
- Auswärtiges Amt mit Angaben zu Ländern
- Evangelische Auslandsberatung
- Die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) der Arbeitsagentur
- Das Bundesverwaltungsamt zu Auswanderung, Auslandstätigkeit und ausländischem Recht
- Mexico: Arbeitsrechtliche Gesetze

