Caso Lydia Cacho
From Mexiko-Lexikon
2006/2007 Skandal um die zeitweilige Verschleppung einer Journalistin im Bundesstaat Puebla.
Lydia Cacho Ribeiro ist eine mexikanische Journalistin (geb. 1963) und seit 2003 Vorstandsvorsitzende des Frauenrechtsverein "Centro Integral de Atención a las Mujeres" mit Sitz in Cancún. Die freie Journalistin arbeitet in Cancún u.a. für die Tageszeitung La Voz del Caribe. Am 3.Mai 2008, dem „Internationalen Tag der Pressefreiheit“, erhielt Lydia Cacho den „Guillermo-Cano-Preis“, der jährlich von der UNESCO zur Anerkennung der Arbeit eines Individuums oder einer Organisation für die Verteidigung oder Förderung der Pressefreiheit” vergeben wird.
Inhaltsverzeichnis |
Caso Lydia Cacho
2005 veröffentlichte sie eine Recherche zum Thema Kinderpornographie ("Los demonios del Edén: el poder que protege a la pornografía infantil"), in dem zwar primär ein Unternehmer namens Jean Succar Kuri (2004 bis 2006 in US-Auslieferungshaft, seitdem in mexikanischer Untersuchungshaft) angeklagt wird, zugleich aber auch Vorwürfe gegenüber Politikern und Kamel Nacif Borge, ein Unternehmer aus der Textilbranche, erhoben werden.
Am 16.Dezember 2005 wurde Lydia Cacho in Cancún durch Polizisten des Bundesstaates Puebla verhaftet und nach eigenen Angaben in einem "secuestro seudolegal" ([1]) nach Puebla verschleppt. Nacif hatte zuvor Cacho wegen Diffamierung angezeigt. Am 23.Dezember erließ eine Richterin Haftbefehl, der derzeit gegen eine Kaution ausgesetzt wurde. Im Fall einer Verurteilung drohen der Buchautorin bis zu vier Jahre Haft. Das Verfahren ist mittlerweile wieder nach Cancún zurückverwiesen worden.
Vorwürfe an Gouverneur Marín
Cacho wirft dem Gouverneur von Puebla, Mario Marín Torres, vor, Justiz und Polizei zugunsten von Nacif eingesetzt zu haben (Vorwurf des "tráfico de influencias"). Belastendes Material soll eine heimliche Aufzeichnung eines angeblichen Telefongesprächs zwischen ihm und Nacif sein, bei dem beide Politiker die Verschleppung abgesprochen hätten ([2]). Marín bezeichnete die veröffentlichten Gespräche zunächst als gefälscht, räumt aber mittlerweile er, das es seine "Stimme" sein könnte.
Die Veröffentlichung im Februar 2006 löste eine Welle von Protesten in Mexiko aus, erst forderte am 16.Februar 2006 das mexikanische Abgeordnetenhaus Marín zum Rücktritt auf, bis die Vorwürfe geklärt seien. Eine ähnliche Abstimmung im Senat wurde zunächst durch die Nichtbeschlussfähigkeit verhindert. Wenig später, am 21.Februar 2006, forderten beide Kammern des Bundesparlaments formell das Obersten Verfassungsgericht auf, den Fall (Verschleppung von Lydia Cacho) aufgrund der gegebenen Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen. Staatspräsident Vicente Fox schloss eine Intervention der Bundesregierung jedoch aus. Im Zusammenhang mit den Vorwürfen distanzierte sich Marín selbst bereits am 16.Februar 2006 von Nacif öffentlich. Auch andere Präsidentschaftskandidaten und Parteien distanzierten sich vom Unternehmer und von Marín selbst.
Verfassungsgericht
Der SCJN gab am 18.April 2006 bekannt, den Fall zu untersuchen. Ein Urteil sollte voraussichtlich im September des gleichen Jahres fallen - dann hätte der Congreso de la Unión ein Urteil über Marín fällen können. Stattdessen verzögerte sich ein Beschluss des Verfassungsgerichts. Im Januar 2007 gab die SCJN bekannt, dass die Ermittlungen ausgeweitet werden müssten.
Am 26. Juni 2007 erklärte das Verfassungsgericht, Diskussion und Entscheidung zu einem Urteil aufzuschieben. Das Gericht betrachtete es notwendig, zunächst einen rechtlichen Rahmen für mögliche Entscheidungen hinsichtlich der Verletzung individueller Rechte zu schaffen. In späteren Urteilen hat das Gericht zudem erklärt, nur die Verletzung an sich anzeigen zu können, ohne eine rechtliche Sanktion vorschlagen zu können. Dies sei Aufgabe anderer Institutionen.
Das oberste Verfassungsgericht erklärte schließlich mit der Mehrheit seiner Richter (6:4) am 30. November 2007, dass die Freiheitsrechte der Journalistin nicht in gravierendem Maße verletzt worden seien. Zudem habe keine Verschwörung gegen sie seitens des Gouverneur von Puebla und einem durch Lydia Cacho mit Kinderpornographie in Verbindung gebrachten Unternehmer gegeben. Die Entscheidung des Gerichts stieß bei Menschenrechtsgruppen auf Widerspruch.
Links
Mexico-Community
Weitere Links
Wikipedia

