Gobernador
From Mexiko-Lexikon
Titel des Vorsitzenden der Regierung eines mexikanischen Bundesstaates - mit Ausnahme des Bundesdistriktes, der nicht von einem Gouverneur, sondern einem "Regierungschef" (Jefe de Gobierno del Distrito Federal) geführt wird.
Das Amt eines Gobernadors (Gouverneur) geht auf die spanische Kolonialzeit zurück und konnte grundsätzlich jeden autonomen Herrschaftstitel bedeuten. Nach der Unabhängigkeit von Mexiko wurden ab 1823 die Regierungschefs der Bundesstaaten als Gouverneure bezeichnet.
In der Verfassung von 1917 wurde definiert, dass ein Gouverneur als Inhaber der exekutiven Gewalt einem Bundesstaat vorsteht. Artikel 116 überträgt die nähere Ausgestaltung des Amtes der jeweiligen Staatsverfassung. In Grundzügen wird jedoch bestimmt, dass ein Gouverneur nicht mehr als sechs Jahre im Amt verbleiben darf und nur in direkter Wahl gewählt werden kann. Eine Wiederwahl wird ausdrücklich verboten. Zum Gouverneur dürfen nur mexikanische Staatsangehörige mit mindestens fünfjährigem Wohnsitz im betreffenden Bundesstaat gewählt werden. Sie müssen zudem jegliches Bundesgesetz in ihrem Bundesstaat veröffentlichen.
Der Bundesdistrikt erhielt erst 1997 die Möglichkeit, seinen Regierungschef selbst per Wahl zu bestimmen. Bis dahin hatte das Bundesparlament einen "Delegado del Distrito Federal" bestimmt, der einem Fachministerium namens "Delegación del Distrito Federal" (DDF) vorstand.
Generell verfügen die Gouverneure über eine auf Landesebene reduzierte Machtfülle wie die des Staatspräsidenten. Landesminister werden vom Gouverneur bestimmt. Ein Gremium wie der deutsche "Bundesrat" existiert zwar nicht, jedoch gibt es zwischenstaatliche Konferenzen der mexikanischen Gouverneure sowie regelmäßige Treffen des Staatspräsidenten mit den "Landesfürsten".
Siehe auch: Politik

