Salario mínimo
From Mexiko-Lexikon
spanisch: Garantierter Mindestlohn (Lohnminimum)
Das Salario mínimo ist eine per Gesetz festgelegte Lohn-Mindesthöhe, die im Angestelltenverhältnis bindend ist. Der Wert wird auch zur Bemessung von Verkehrsstrafgebühren verwendet. Allerdings haben Inflation und Wirtschaftskrise den realen Wert, basierend auf einem täglichen 8-Stunden-Arbeitstag, nach unten gedrückt. Generell gilt daher: Erst ab einem Einkommen in Höhe von vier bis acht "Salarios mínimos" hat ein Arbeitnehmer "genug zum Leben", so wie gemeinhin das Existenzminimum definiert wird. Rechtliche Ausgangsbasis des Salario mínimo ist der Artikel 90 des Bundesarbeitsgesetzes ("Ley Federal de Trabajo"). Unterschieden werden muss zwischen dem Grundmindestlohn im Allgemeinen (Salario mínimo general) und dem Mindestlohn für Facharbeiter und -angestellte (Salario mínimo profesional).
Das Salario mínimo wird jeweils zum Jahresanfang durch die "Comisión Nacional del Salario Mínimo" (CNSM) festgelegt. Die letztmalige Anpassung erfolgte zum 1.Januar eines Jahres.
Derzeit gelten für das Jahr 2008 folgende Werte für das Grund-Mindestlohn (Salario mínimo general)
- Zone A (Mexiko-Stadt und Umgebung, Acapulco, Baja California): 52,59 Pesos pro Tag
- Zone B (Großstädte wie Guadalajara und Monterrey): 50,96 Pesos pro Tag
- Zone C (Sonstige Bundesstaaten): 49,50 Pesos pro Tag
Der Salario Mínimo profesional bewegt sich hingegen im Bereich zwischen 63 und 75 Pesos pro Tag, je nach Fachgebiet. Aus der Reihe fallen dabei die Angaben für Journalisten und Fotografen (um die 150 Pesos).
Siehe auch: Arbeitsmarkt | Canasta básica | Vale de Despensa
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