Vizekönigreich

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Dieser Artikel behandelt im Allgemeinen den Begriff des „Vizekönigreichs“ (Virreinato), die offizielle Bezeichnung für die spanischen Provinzen in Süd- und Mittelamerika. Die Kolonialgeschichte Mexikos (Virreinato de Nueva España = Vizekönigreich Neuspanien) wird unter Kolonialzeit behandelt.

Ursprung des Begriffs

Der Begriff Vizekönigreich („Virreinato“) geht auf die Staatstradition des mittelalterlichen Kastiliens zurück: Bis etwa 1711 existierten neben diesem Königreich unter dem gemeinsamen Schirm der Monarchie der Habsburger-Dynastie (1516-1700) mehrere quasi-unabhängige Regionen mit eigener Gesetzgebungs- und Steuerkompetenz, beispielsweise das Königreich Aragon, das Fürstentum Katalonien, die baskischen Provinzen, das Königreich Neapel. Weitere „Königreiche“, zwar formal eigenständig, waren tatsächlich mit den kastilischen Behörden vereint oder wurden im Rahmen der „Reconquista“ (Christliche „Rückeroberung“ des muslimischen Spaniens) formal errichtet: Königreich Toledo (Die Stadt war zwischen 1031 und 1085 ein eigenständiger muslimischer Staat, bis er durch die Christen erobert wurde) oder das Königreich Valencia. Das eigentliche Kastilien, welches etwa die Hälfte der iberischen Halbinsel umfasst, blieb dabei Träger der gesamtspanischen Monarchie. Zentralisierungsmaßnahmen und die Aufteilung des Landes in Provinzen erfolgten teilweise erst im 18.Jahrhundert.

Das Vizekönigreich in Übersee

Die Forschungs- und Eroberungsexpeditionen in Übersee, rechtlich durch die Krone abgesichert, folgten diesem Schema: Neuland wurde im Namen der spanischen Monarchie in Besitz genommen und gelangte damit formal in den Besitz der (kastilischen) Krone und damit zu Kastilien. Angehörigen anderer spanischer Reiche blieb der Zugang zu den Kolonien anfänglich untersagt: Mittel- und Südamerika wurden so zu Fortsetzungen der Besitzungen Kastiliens auf der iberischen Halbinsel.

Die Errichtung der Institution des Vizekönigs (die auch in den spanischen Besitzungen in Italien sowie in Aragon und Portugal existierte) stellt die tatsächliche Übernahme der Kontrolle in den Kolonien durch die spanische Krone dar: Anfängliche Rechts- und Herrschaftstitel für erfolgreiche Konquistadoren wurden nach deren Tod oder Absetzung an hochrangige, königliche Beamte (Vizekönige) übertragen, die (immer festlandsspanischer Herkunft) als Gesamtgouverneure die amerikanischen Kolonien regierten. Neben dem Virreinato de la Nueva España (Mexiko und Zentralamerika) gab es noch die Virreinatos del Perú, del Río de la Plata (Argentinien) und von Nueva Granada (Kolumbien). Vom Vizekönig faktisch unabhängig waren regionale „Intendancias“ wie die von Guatemala und Santiago de Chile. Dem Vertreter der Krone unterstanden aber als unterstützende Gremien die „Corregidores“ (Stadtrichter). Oberhalb des Vizekönigs stand in Spanien der „Consejo de las Indias“ als oberstes Kontrollorgan.

Ende

Die Autorität der Vizekönige, oftmals nur auf kurze Zeit entsandt, wurde immer wieder von den Kolonisten (ganz zu schweigen von aufrührerischen Einheimischen) in Frage gestellt. Ab 1812 schwankte zudem die Titelbezeichnung: Der letzte Vizekönig von Mexiko, Juan O´Donojú, wurde 1821 mit dem Titel eines „Jefe político“ (Politischer Chef) entsandt.

Die Vizekönigreiche lösten sich in aller Regel nach den Unabhängigkeitskämpfen ab 1821 auf. Mehrere Versuche, deren Einheit im Sinne einer „lateinamerikanischen“ Identität wiederzuerreichen, scheiterten an regionalen Interessen. Ihre Grenzen bildeten aber die Grundlage für die neuen Staaten. Das Vizekönigreich Neuspanien (formal Mexiko und Zentralamerika) zerbrach bereits nach der Absetzung des Kaisers Agustín de Iturbide 1822.

Siehe auch: Spanische Kolonialzeit in Mexiko 1521-1821 | Geschichte Mexikos

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